Sie sind momentan in:
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Loontjens Biljarts B.V. (Lieferfirma) mit Sitz in 4331 GE Middelburg, Dam 21, eingetragen bei der Kamer van Koophandel (das niederländische Pendant zur deutschen Industrie- und Handelskammer. (Anm. Übers.)) Zeeland unter der Nummer 22032895.
Artikel 1: Allgemeines
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliches von uns unterbreitetes Angebot sowie für alle Vertragsverhältnisse zwischen uns und einem Käufer, es sei denn, dass die Parteien schriftlich Abweichungen davon vereinbart haben.
1.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen oder Teile derselben in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Teile derselben nicht berührt.
1.3 Unsere Arbeitnehmer sowie Dritte, die namens uns für den Käufer Arbeiten durchgeführt haben, können die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Vertragspartner geltend machen.
Artikel 2: Angebote, Preise und Verträge
2.1 All unsere Angebote und Preisangaben sind unverbindlich. Die in Katalogen oder Abbildungen enthaltenen Maße und Gewichte sind nur annähernd und für uns nicht verbindlich.
2.2 Sofern nicht etwas anderes angeben ist, verstehen sich unsere Preise in Euro und basieren auf Lieferung „ab Werk oder Lager“ der Lieferfirma, exklusive MwSt.. Weitergegeben werden mögliche seit Vertragsschluss mit dem Käufer aufgetretene Kursänderungen bei von Dritten bezogener Ware.
2.3 Bei von uns unterbreiteten Angeboten gehen wir unter anderem hinsichtlich des Preises davon aus, dass alle Gegenstände in der gewohnten Ausführung geliefert werden und alle Arbeiten ohne unnötige Verzögerung und auf normale Weise durchgeführt werden können. Sonderwünsche und besondere Umstände sind uns schriftlich und hinreichend detailliert mitzuteilen. In unserem Angebot erwähnen wir ausdrücklich, ob und inwieweit wir diese berücksichtigt haben. Soweit der Käufer nach Vertragsschluss von den getroffenen Vereinbarungen abweichen möchte, ist er verpflichtet, uns die damit verbundenen Kosten zu erstatten.
2.4 Verträge mit der Lieferfirma kommen folgendermaßen zustande:
- schriftliche Festlegung der mit dem Käufer getroffenen Vereinbarungen durch die Lieferfirma;
- schriftliche Annahme des Angebots der Lieferfirma durch den Käufer.
2.5 Mündlich Mitteilungen durch unsere Angestellte sind für die Lieferfirma nur verbindlich, soweit ein Bevollmächtigter der Lieferfirma dem Käufer diese Mitteilungen schriftlich bestätigt.
Artikel 3: Zahlung3.1 Wir haben jederzeit das Recht, zu verlangen, dass der vollständige Rechnungsbetrag oder zumindest ein von uns im Angebot genannter Prozentsatz dessen 7 Tage vor Lieferung der Ware und deren Montage auf ein von uns angegebenes Bankkonto überwiesen wird.
3.2 Der Käufer ist bei Lieferung und/oder Montage zur Barzahlung (des Restteils) des Preises der gekauften Waren sowie der Montagekosten verpflichtet.
3.3 Wird eine (Zahlungs-)Pflicht nicht rechtzeitig erfüllt, so schuldet uns der Käufer monatlich 1% Zinsen seit dem Datum des Verzugs. Zudem schuldet der Käufer im Falle nicht rechtzeitiger Bezahlung 10% Inkassokosten mit einem Mindestbetrag von € 250,00 pro Rechnung.
Artikel 4: Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Unsere Lieferfristen sind niemals Ausschlussfristen. Das heißt: Erfüllen wir unsere Lieferverpflichtung innerhalb einer angemessenen Zeit nach Fristablauf, so liegt unsererseits eine Verletzung der Leistungspflicht nicht vor.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach deren Eingang auf Menge und Qualität zu prüfen. Etwaige fehlende Mengen oder mögliche Beschädigungen sind uns nach Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.3 Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware ab Werk oder Lager. Werden außer Warenlieferung Montagearbeiten oder Reparaturen durchgeführt, so hat der Käufer dafür zu sorgen, dass mit der Montage bald begonnen werden kann, indem der Erfüllungsort für unsere Angestellten und die mitzubringenden Materialien gut erreichbar ist. Zudem hat der Käufer für die erforderlichen Stromanschlüsse und für gute Arbeitsbeleuchtung zu sorgen, nötigenfalls Hilfswerkzeug wie Hebewerkzeug sowie Gerüst bereitzustellen, wie auch dafür zu sorgen, dass Arbeiten von Dritten das Vorangehen unserer Arbeit nicht behindern oder verzögern können.
4.4 Die Montagearbeiten beziehungsweise beim Käufer geleistete Reparaturen oder Wartungsarbeiten gelten als durchgeführt oder erbracht, wenn
- wir dem Käufer gemeldet haben, dass die Montagearbeiten durchgeführt sind und der Käufer diese für gut befunden hat;
- der Käufer die montierten Sachen in Betrieb nimmt.
4.5 Wir haben das Recht, für die Lieferung und Montage Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
4.6 Mit Lieferung der Ware beziehungsweise vom Zeitpunkt der Monatagearbeiten an geht die Gefahr auf den Käufer über.
4.7 Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist und sofern es nicht Lieferungen an Privatpersonen betrifft, erfolgt der Transport der Ware immer für Risiko des Käufers, auch wenn Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Dies gilt auch, wenn der Frachtführer verlangt, dass Frachtbriefe, Transportadressen u.ä. die Klausel enthalten, dass Transportschäden für Rechnung und Gefahr der Lieferfirma sind.
Artikel 5: Garantie
5.1 Wir garantieren für die Qualität der von uns gelieferten Ware bei normalemGebrauch.Dies bedeutet, dass wir für Mängel im Zusammenhang mit Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehlern einstehen. Billardtische unterliegen hierbei der Bedingung, dass der Käufer selber oder ein vom Käufer gemäß Vertrag herangezogener und von uns vorher schriftlich akzeptierter Dritter die Aufstellung und den Zusammenbau durchführt und der Raum, in dem der Billardtisch aufgestellt ist, angemessenen Qualitätsanforderungen in Sachen Fußboden, Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit nicht nur zur Zeit der Lieferung und Montage, sondern für die Gesamtdauer der Garantiezeit genügt. Bei Billardtischen sind von der Garantie ausgeschlossen das Billardtuch und das Auslegen desselben, Beschädigungen und normaler Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung der Ware, die Abweichung der Wasserwaagejustierung des Billardtisches sowie möglicher Schaden, entstanden durch Umstellung der Billardtische, welche weder vom Käufer selber noch von dem durch ihn gemäß Vertrag herangezogenen und von der Lieferfirma vorher schriftlich akzeptierten Dritten vorgenommen wurde.
5.2 Die Gewährleistung wird für die auf der Offerte und der Rechnung angegebene Zeit übernommen. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Lieferdatum laut Rechnung, die zugleich als Garantienachweis gilt. Die Gewährleistung ist nicht auf (den) nachfolgende(n) Käufer übertragbar.
5.3 Im Gewährleistungsfall wird nach unserer Wahl auf unsere Kosten die gelieferte Ware ganz oder teilweise ersetzt beziehungsweise ordentlich repariert. Die Kosten für Transport, Montage und Demontage, Verpackung sowie Reise- und Aufenthaltskosten fallen nicht unter die Garantie und gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Gemäß Garantie ersetzte Gegenstände und Materialien sind unser Eigentum und sind unmittelbar nach erfolgtem Austausch an uns zurückzusenden; im anderen Fall werden dem Käufer die Kosten der nicht zurückgesandten Teile in Rechnung gestellt. Für ersetzte oder reparierte Ware wird keine neue Gewähr geleistet; Es gilt lediglich die restliche Gewährleistungsfrist, welche für die gemäß der in 5.2 genannten Offerte oder Rechnung gelieferte Ware gilt.
5.4 Soweit der Käufer oder ein Dritter während der Garantiezeit Reparaturen oder Änderungen an der gelieferten Ware ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung durchführt oder vornehmen lässt und soweit nach erhaltener Zustimmung Arbeiten nach unserer Auffassung unsachgemäß und nicht gemäß Gebrauchs- und Montageanleitung verrichtet wurden, sind wir von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit. Von unserer Gewährleistungspflicht sind wir ebenfalls befreit, wenn nach unserer Beurteilung Wartungsarbeiten von Dritten unsachgemäß und nicht nach den geltenden Vorschriften durchgeführt wurden.
5.5 Unsere Gewährleistungspflicht gegenüber unserem Käufer erstreckt sich ungeachtet des Inhalts dieses Artikels in keinem Fall weiter als die Garantie, welche wir von unserem Lieferanten für jene Gegenstände und Teile erhalten, die nicht von uns selbst hergestellt worden sind, und soweit unser Lieferant in Anspruch genommen werden kann.
5.6 Unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf Verträge mit uns sowie auf mit uns vereinbarte Garantiebestimmungen ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
Artikel 6: Reparaturen und Wartung
6.1 Für Reparaturen und Wartungsarbeiten, die nicht zur Einhaltung einer Garantiebestimmung ausgeführt werden, übernehmen wir keine Gewähr.
6.2 Ersatzgegenstände und - teile werden dem Käufer nur während der Reparaturzeit zur Verfügung gestellt, sofern dies beim Reparaturauftrag mit uns vereinbart worden ist.
Artikel 7: Reklamationen
7.1 Reklamationen sind uns binnen 8 Tagen nach Lieferung oder Übergabe schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr in Bearbeitung genommen und gilt die Lieferung oder Übergabe als vom Käufer genehmigt.
7.2 Reklamationen wegen nicht erkennbarer Mängel der gelieferten Ware sind uns binnen acht Tagen nachdem diese sichtbar werden oder sich herausstellen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Rügen nicht in Bearbeitung genommen. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, nachdem ein nicht erkennbarer Mangel zutage tritt, so sind wir nicht verpflichtet, die Reklamation in Bearbeitung zu nehmen.
7.3 Nehmen wir die Reklamation als begründet an, so sind wir zu kostenloser Wiederherstellung oder kostenlosem Ersatz mangelhafter Ware (oder Teile derselben) beziehungsweise zur Nachbesserung der Arbeiten verpflichtet, ohne dass der Käufer darüber hinaus eine Vergütung welcher Art auch immer geltend machen kann.
7.4 Beanstandungen von Rechnungen hat uns der Käufer binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist werden solche Beanstandungen nicht mehr in Bearbeitung genommen und gilt die Rechnung als vom Käufer akzeptiert.
7.5 Reklamationen geben dem Käufer nicht das Recht zum Zahlungsaufschub.
7.6 Rücksendung gelieferter Ware kann nur frei Haus und für Risiko des Käufers erfolgen, nachdem wir die Rücksendung schriftlich genehmigt haben. In der Genehmigung zur Rücksendung liegt keine Anerkennung der Reklamation durch die Lieferfirma. Die Rücksendung hat binnen 5 Tagen nach Eingang der Genehmigung an unsere Adresse zu erfolgen.
Artikel 8: Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des für die Lieferung der Ware und für die Ausführung von Montagearbeiten berechneten Preises bleiben die zu liefernden und gelieferten Waren unser Eigentum.
8.2 Der Käufer ermächtigt uns, sämtliche Räume, die den mit dem Käufer verbundenen Unternehmen gehören, zu betreten um uns zu ermöglichen, über die gelieferten Waren die Herrschaft zu bekommen und diese jederzeit einer Kontrolle zu unterziehen oder eine entsprechende Kontrolle derselben zu veranlassen.
8.3 Belegt ein Dritter Sachen, deren Übereignung an den Käufer noch nicht erfolgt ist, mit Arrest oder pfändet er diese, so unterrichtet der Käufer uns umgehend über den Arrest oder die Pfändung.
Artikel 9: Haftung
9.1 Wir haften niemals für Schäden, die dem Käufer oder Dritten im Zusammenhang mit von uns gelieferten oder zur Leihe oder anderweitig überlassenen Waren beziehungsweise im Zusammenhang mit Montage- oder Reparaturarbeiten entstandenen sind, es sei denn, der Schaden hat sich unmittelbar aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Lieferfirma oder der von ihr eingesetzten Dritten ergeben.
9.2 Von Schadensersatz ausgeschlossen sind Betriebsschäden, Folgeschäden, Gewinnausfall, Personenschaden, Ausfall von Einkünften, Schäden aus dem ihrer Bestimmung nicht entsprechenden oder unsachgemäßen Gebrauch der gelieferten Waren.
9.3 Wir sind niemals verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, der über den Rechnungswert dessen hinausgeht, auf dem die Schadensersatzforderung beruht.
9.4 Wir sind niemals verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, der über die an uns erbrachte Leistung unseres Versicherers hinausgeht.
Artikel 10: höhere Gewalt
10.1 Unter höhere Gewalt wird unter anderem verstanden: (Bürger-)Krieg, Kriegsgefahr, Terror, Aufruhr, Wassernot, Wasserschaden, Übergriffe, Brand, Betriebsbesetzung, Streik, überhöhter Krankenstand bei unserer Belegschaft, Transportprobleme, unvorhergesehene technische Komplikationen, Störfälle in unserem Betrieb beziehungsweise im Betrieb unserer Lieferanten, Pflichtverletzungen durch unsere Lieferanten, sowie behördliche Maßnahmen, darunter auf jeden Fall Im- und Exportverbote und Kontingentierungen.
10.2 Schieben wir die Erfüllung unserer Verbindlichkeit wegen höherer Gewalt auf oder lösen wir deswegen den Vertrag ganz oder teilweise auf, haften wir dem Käufer niemals für den Schaden, den der Käufer dadurch erleidet.
10.3 Haben wir bei Eintritt eines Falles höherer Gewalt unsere Verbindlichkeiten aus Vertrag bereits teilweise erfüllt, so sind wir berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen einzeln in Rechnung zu stellen, und ist der Käufer verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen wie wenn es ein gesondertes Geschäft wäre.
Artikel 11: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf unterliegen alle Verträge mit der Lieferfirma und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten ausschließlich niederländisches Recht.
11.2 Für Streitigkeiten zwischen der Lieferfirma und einem Käufer aus welchem Rechtsgrund auch immer ist ausschließlich die Rechtbank Rotterdam zuständig, es sei denn, die Streitigkeit gehört zum Zuständigkeitsbereich der Rechtbank, Sektor Kanton.
[1] Kamer van Koophandel: das niederländische Pendant zur deutschen Industrie- und Handelskammer. (Anm. Übers.)
Paymorrow
Rechnungskauf (paymorrow – Kaufen auf Rechnung)
Beim Kaufen auf Rechnung (Rechnungskauf über paymorrow) wird die bestellte Ware gemeinsam mit der Rechnung an den Kunden versandt bzw. ausgeliefert. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Zur Einschätzung des Haftungsrisikos und zur Bonitätsprüfung übermitteln paymorrow oder von paymorrow beauftragte Partnerunternehmen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung bei Anmeldung zum Rechnungskauf Ihre Adressdaten ggf. an Wirtschaftsauskunfteien zur Bonitäts- und Kreditprüfung. Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten beziehen wir von folgenden Wirtschaftsauskunfteien, die Daten für die Erteilung von Auskünften speichern:
Bürgel, Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, D-22761 Hamburg,
Tel.: +49 (0)40 - 89 80 3 – 0, Fax: -777
CEG, Creditreform Consumer GmbH, Hellersbergstr. 11, D-41460 Neuss,
Tel.: +49 (0)2131-109-501, Fax: -557
DeltaVista, Deltavista GmbH, Freisinger Landstr. 74, 80939 München,
Tel.: +49 (0)89 - 7244880, Fax: - 22
Zum Zweck der eigenen Kreditprüfung rufen paymorrow oder von paymorrow beauftragte Partnerunternehmen ggf. Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren von den genannten Instituten ab. Für diese Fälle stimmen Sie der Mitteilung Ihres Vor- und Nachnamens, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, sowie Ihres Geburtsdatums und Ihrer Telefonnummer an die genannten Institute zu. paymorrow stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass sowohl die beauftragten Partnerunternehmen als auch die genannten Institute ihrerseits die Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung verarbeiten und/oder nutzen. Alle Bonitätsprüfungen erfolgen, um Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr auszuschließen. Der Datenaustausch zwischen paymorrow, von paymorrow beauftragten Partnerunternehmen und anderen Wirtschaftsinformationsdiensten schützt den Online-Handel vor Schäden, die sich langfristig auf die Verkaufspreise auswirken. So profitieren auch Sie als Endkunde von einer Prüfung der Kundendaten zu diesem Zweck.
Identitätsprüfung
Beim Kaufen auf Rechnung über die Paymorrow GmbH werden Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Identitätsprüfung an die SCHUFA (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) übermittelt und die SCHUFA wird daraufhin den Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespeicherten Personalien mit den von Ihnen angegebenen Personalien in Prozentwerten sowie ggf. einen Hinweis auf eine zurückliegend bei der SCHUFA oder einem anderem Vertragspartner durchgeführte ausweisgestützte Legitimationsprüfung an die paymorrow GmbH zurück übermitteln. Die paymorrow GmbH kann somit anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Person unter der von Ihnen angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Übermittlung abweichender Anschriften sowie eine Speicherung Ihrer Daten im SCHUFA-Datenbestand findet nicht statt. Es wird aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse bei der SCHUFA gespeichert.
Ratenzahlung (paymorrow – Zahlen in Raten)
Der Service „Zahlen in Raten“ wird von der Commerz Finanz GmbH zur Verfügung gestellt. Bei Aufgabe der Anfrage des Kunden für die Zahlweise „Zahlen in Raten“ über das paymorrow Kunden-Portal teilt der Kunde der Commerz Finanz GmbH zum Zwecke des Kreditvertragsschlusses und der Abwicklung der Zahlung seiner Online-Einkäufe in paymorrow-Partnershops seinen Vor- und Nachnamen, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und sein Geburtsdatum sowie seine Telefonnummer mit. Diese personenbezogenen Daten werden von der Commerz Finanz GmbH zum Zwecke der Prüfung und Bescheidung seiner Kreditanfrage für die Zahlweise „Zahlen in Raten“ benötigt. Beim „Zahlen in Raten“ kommt der Kreditvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der Commerz Finanz GmbH zustande. Für den Kreditvertrag und dessen Abwicklung finden allein die Geschäftsbedingungen und Datenschutzgrundsätze der Commerz Finanz GmbH Anwendung.










